funktionieren, wenn eine Zustimmung des Landwirtes zur Datenweitergabe des
"Jahresberichtes Tiergesundheit" im Rahmen des Projektes GMON oder des TGD-Programmes GMON vom
zuständigen LKV im Rinderdatenverbund(RDV) erfasst wurde.
Der Abruf der TGD-GMON-Betriebsdaten (Stammdaten inkl. männlicher Tiere mit letzter Abkalbung und
letzter Besamung) funktioniert nur, wenn die Zustimmungserklärung zum TGD-Programm GMON vom LKV im RDV
erfasst wurde und auf der Zustimmungserklärung bei der Datenweitergabe "Stammdaten" angekreuzt ist.
Die E-Mail-Adresse auf der Zustimmungserklärung muss mit der beim Abruf der Berichte
angegebenen E-Mail-Adresse identisch sein!
Bei Problemen kontaktieren Sie bitte den LKV im Bundesland.