Eigenbestandsbesamung
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Hier können Betriebe, welche eine entsprechende Freischaltung durch den für sie zuständigen Landeskontrollverband haben, durchgeführte Besamungen erfassen. Die ist für Eigenbestandsbesamer, Eigenstierhalter und Vereinsstierhalter möglich.



Erfassen einer Besamung






Der Stierpool wird für jeden Betrieb individuell gebildet. Er besteht aus allen, bei den Kühen, eingesetzten Belegstieren. Eine zeitliche Einschränkung des Stierpools, ist über Einstellungen (rechts oben) möglich, standardmäßig liegt sie bei 800 Tagen. Zusätzlich können Stiere über die Funktion Stier hinzufügen in den Stierpool aufgenommen werden. Wenn für dieses Tier Anpaarungsvorschläge aus Optibull vorliegen werden diese angezeigt.







Speichern, Bearbeiten und Löschen einer Besamung:








Auswahlmöglichkeiten


Anzeige von Eigenbestandsbesamungen:




Darstellen der getroffenen Auswahl durch Klicken auf den Button 'anzeigen'.


Noch nicht gesendete Besamungen können, durch Klicken auf Symbol  bearbeitet, oder Durch Klicken auf das Papierkorb Symbol   gelöscht werden. Für bereits gesendete Besamungen (Datensatz wurde bereits  an die Besamungsstation und den RDV übermittelt) kann, durch Klicken auf das Drucker Symbol , ein Besamungsschein gedruckt werden.




Aktionen


Zuchtwertdatenbank:

Durch Klicken auf den Link 'Zuchtwertdatenbank' wird, in einem neuen Fenster, die Zuchtwertdatenbank, der Rinderzucht-Austria-Homepage, geöffnet.


Stier in Pool hinzufügen:

Öffnen sie die Stierauswahl, erfassen sie die Lebensnummer des Stieres und klicken sie auf hinzufügen. Stier muss bereits im System (RDV) erfasst sein.



OptiBull Vorschläge anzeigen:

Wenn für ein Tier ein Anpaarungsvorschlag aus OptiBull vorliegt wird dieser unter Stierauswahl angezeigt. 



Ausgelagerte Aufzuchtstiere:

Für ausgelagerte Aufzuchtstiere auf Aufzuchtbetrieben können nun ebenfalls Eigenbestandsbesamungen erfasst werden. Voraussetzung Eintrag der LFBIS des Aufzuchtbetriebes über ihren LKV. Nur für Tiere die zuletzt am Hauptbetrieb gestanden sind und nicht älter als 3 Jahre sind.